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Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster, oft auch "Kleines Patent" genannt, ist ein Schutzrecht, das parallel zu einem Patent angemeldet werden kann. Es ist ein vollwertiges jedoch nicht geprüftes Schutzrecht, das schnell zu erwirken ist. Die Ansprüche aus dem Schutzrecht entsprechen denen des Patents. Die Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ermöglicht es einen Schutz zu erlangen, auch wenn dies für ein Patent nicht mehr möglich ist. Oftmals können Erfindungen, die auf Messen offenbart wurden durch das Gebrauchsmuster geschützt werden.

Wesentliche Unterschiede zum Patent sind:

  1. Ein Erfindungsschutz für Verfahrenserfindungen ist nicht möglich;
  2. Die Schutzdauer ist nur auf 10 Jahre begrenzt, im Vergleich zu 20 Jahren beim Patent;
  3. Die Anforderungen an die Neuheit und den erfinderischen Schritt sind geringer;
  4. Aufgrund des Umstands, dass die Erfindung nicht geprüft ist, besteht ein höheres Kostenrisiko für den Inhaber im Falle eines Verletzungsverfahrens.