Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster, oft auch "Kleines Patent" genannt, ist ein
Schutzrecht, das parallel zu einem Patent angemeldet werden kann. Es ist
ein vollwertiges jedoch nicht geprüftes Schutzrecht, das schnell zu
erwirken ist. Die Ansprüche aus dem Schutzrecht entsprechen denen des
Patents. Die Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ermöglicht es einen Schutz
zu erlangen, auch wenn dies für ein Patent nicht mehr möglich ist.
Oftmals können Erfindungen, die auf Messen offenbart wurden durch das
Gebrauchsmuster geschützt werden.
Wesentliche Unterschiede zum Patent sind:
- Ein Erfindungsschutz für Verfahrenserfindungen ist nicht möglich;
- Die Schutzdauer ist nur auf 10 Jahre begrenzt, im Vergleich zu 20 Jahren beim Patent;
- Die Anforderungen an die Neuheit und den erfinderischen Schritt sind geringer;
- Aufgrund des Umstands, dass die Erfindung nicht geprüft ist, besteht ein höheres Kostenrisiko für den Inhaber im Falle eines Verletzungsverfahrens.